Ersatzteillager
Willkommen beim virtuellen Ersatzteillager von Solaris Service!
Grundsätze
Sehr geehrte Damen und Herren
bei allen Unstimmigkeiten in der Sendung füllen Sie bitte das Formular aus. Das wird die Erledigung Ihrer Reklamation beschleunigen. Das Formular schicken Sie bitte per Fax oder legen zu der Rücklieferung bei.
Mit freundlichen Grüssen,
Ersatzteillogistikabteilung
ERSATZTEILE
I. Lieferfristen
1. Das von SOLARIS geschaffene Ersatzteilliefersystem gewährleistet- Lieferung der Ersatzteile, die für den richtigen Betrieb der Fahrzeuge unentbehrlich sind, in dem Zeitraum von mindestens 15 Jahren von dem Tag der Omnibusabnahme.
- Lieferung der Teile innerhalb von 24-48 h von dem Tag des Erhalts der Bestellung, für Garantiereparaturen, im Notverfahren bestellt, es gilt für standardmäßig auftretende Teile
Deutschland | 24h |
Frankreich | 24h |
Italien | 24-48h |
Österreich | 24h |
Schweiz | 24h |
Skandinavische Länder | 24-48h |
Litauen, Lettland, Estland | 24h |
Slowakei, Tschechien | 24h |
- Lieferung der Ersatzteile innerhalb von 2-4 Tagen ab dem Tag des Erhalts der Bestellung, es gilt für Standardteile, die im Notverfahren bestellt werden, innerhalb von 2-4 Tagen ab Erhalt der Bestellung
| Deutschland | 2 Tage |
| Frankreich | 4 Tage |
| Italien | 4 Tage |
Österreich | 2 Tage |
Schweiz | 4 Tage |
Skandinavische Länder | 4 Tage |
Litauen, Lettland, Estland | 3 Tage |
Slowakei, Tschechien | 2 Tage |
- Lieferung der Ersatzteile innerhalb von 2-10 Tagen ab dem Tag des Erhalts der Bestellung, es gilt für Standardteile, die im Rahmen der Planbestellungen als Einzelteile bestellt werden
| Deutschland | 2-3 Tage |
| Frankreich | 7-10 Tage |
| Italien | 4 Tage |
Österreich | 2-3 Tage |
Schweiz | 4 Tage |
Skandinavische Länder | 7-10 Tage |
Litauen, Lettland, Estland | 3 Tage |
Slowakei, Tschechien | 2 Tage |
- Lieferung der Ersatzteile, die nicht standardmäßig verkauft werden, innerhalb von 50 Tagen ab dem Tag des Erhalts der Bestellung Auflistung dieser Teile stellt eine besondere Anlage zu dem Vertrag dar. In dieser Anlage sollen sich folgende Teile befinden:
| 1. Vollständige Aggregate und Baugruppen, die in den Omnibussen montiert werden | Motor, Schaltgetriebe, Achsen, vollständige Klimaanlage, vollständige Türen |
| 2. Spezifische Konstruktionselemente | Elemente des Gerüsts, Fußboden, Verrohrung, innere Geländer |
| 3. Räder und Bereifung | |
| 4. Spezifische elektrische Teile | Stränge, Anzeigetafeln und ihre Steuerung, Elemente des Überwachungssystems |
| 5. Zusätzliche Ausrüstung | Rollvorhänge |
| 6. Teile aus Kunststoff | Elemente des Arbeitsplatzes des Fahrers: vorderes Fensterbrett, Konsolenverkleidung, Kabinentür |
| 7. Sonstiges | Antriebswelle, Türsteuerung, Fahrgastsitze und ihre Elemente, Fahrersitz und seine Elemente |
| 8. Teile, die in dem Ersatzteilkatalog von der Abteilung "Dokumentation" nicht erfasst wurden | |
| 9. Elemente, die "spezielle Kundenwünsche" darstellen. | |
2. In besonderen Fällen lässt man auf schriftlichen Antrag von SOLARIS und mit Zustimmung des Kunden die Verlängerung der Lieferfrist bis zu 45 Tagen zu
3. Als Eintreffdatum der Bestellung gilt der Arbeitstag, der kein gesetzlicher Feiertag in dem Land des Verkäufer ist, wenn die Bestellung in Schriftform (Fax, E-mail, Bestellung auf der Homepage www.magbus.pl) bis 12.00 Uhr dieses Tages bei SOLARIS, bzw. bei einem von SOLARIS anerkannten Vertriebspartner, der die Ersatzteile verkauft, und zur Kenntnis von SOLARIS vorliegt.
4. Die Lieferfristen für die Ersatzteile umfassen keine Feiertage in dem Land des Verkäufers und des Käufers.
II. Kostenpflichtige lieferungen
1. Die Auftragserteilung bedeutet, dass der Käufer die Einkaufsbedingungen akzeptiert, insbesondere den Preis und die Lieferfrist, und dass ihm alle sonstigen Kosten bewusst sind, die er zu tragen hat, damit seine Bestellung abgewickelt werden kann.
2. Der Käufer kann von dem Vertrag zurücktreten, wobei eine 7-tägige Frist, gerechnet ab dem Tag der Auftragserteilung, einzuhalten ist. In einem solchen Fall bleibt der Käufer verpflichtet, die Forderungen für diesen Teil des Vertrags zu bezahlen, der schon ausgeführt wurde oder für den Teil, der zum Zeitpunkt des Erhalts von dem Verkäufer einer schriftlichen Erklärung über den Rücktritt von dem Vertrag ausgeführt wird. Darüber hinaus wird der Verkäufer berechtigt sein, die Wiedergutmachung des durch den Rücktritt des Käufers von dem Vertrag entstandenen Schadens zu fordern.
3. Die Waren werden von dem Käufer zu den aktuellen Preisen gekauft, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gelten. Die Forderung samt allen zusätzlichen Zahlungen verpflichtet sich der Käufer in der auf der Verkaufsrechnung angegebenen Höhe, Form und Frist zu begleichen.
4. Soll die Zahlung im Wege einer Zahlung mit Fristverlängerung erfolgen, so kann der Verkäufer von dem Käufer eine Zahlungsabsicherung fordern, insbesondere in folgenden Formen:
- Eigener Blankowechsel samt einer Wechselerklärung;
- Vorauszahlung;
- Bürgschaft;
- Bank-, bzw. Versicherungsgarantie, die die Zahlungen im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Entstehung der Warenlieferungskosten absichert.
5. Eine Barzahlung (Nachnahme) wird immer bei den drei ersten Einkäufen des Käufers entgegengenommen, aber auch in Fällen, wenn der Käufer mit den Zahlungen im Verzug ist, und der Verkäufer damit einverstanden ist, das weiter Geschäfte geschlossen werden.
6. Als Zahlungszeitpunkt gilt dieser Zeitpunkt, zu dem die ganze Forderung des Verkäufers in Anspruch genommen werden kann; insbesondere gilt der Moment des Eingangs der Forderung auf das Bankkonto des Verkäufers (tatsächliche Zahlung der Forderung) als ein solcher Zeitpunkt.
7. Gerät der Käufer mit der Zahlung für die Ware in Verzug, so kann der Verkäufer die Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnen und von dem Käufer die Rückgabe der Ware, die nicht bezahlt wurde, fordern.
8. Im Fall des Verzugs des Käufers mit der Zahlung für die anhand des Vertrags verkaufte Ware, werden auch andere Verbindlichkeiten des Käufers dem Verkäufer gegenüber (darin aus anderen Verträgen) sofort fällig. Darüber hinaus kann der Verkäufer in einem solchen Fall nach eigener Wahl:
- die Ausgabe der bis zu diesem Zeitpunkt an den Käufer nicht ausgegebenen Ware verweigern, auch in einem Fall, wenn die Pflicht, diese Ware auszugeben, aus einem anderen Vertrag hervorging als derjenige, dessen Zahlungsbedingungen nicht eingehalten wurden; oder
- von den anderen mit dem Käufer geschlossenen Verträgen zurückzutreten, ohne dass zusätzliche Frist eingehalten wird; oder
- die Wiedergutmachung des dadurch entstandenen Schadens fordern.
9. Mit Vorbehalt der absolut geltenden Rechtsvorschriften haftet der Verkäufer nicht für Schäden, die der Käufer durch die Inanspruchnahme von dem Verkäufer der Befugnisse, die ihm anhand von §8 oben zustehen, getragen hat.
III. Reklamationen und Ruckgabe und der neuen Ware
1. Erlangt der Käufer eine schriftliche Zustimmung des Verkäufers, so kann er die von dem Verkäufer schon gelieferte Ware, die noch sein Eigentum ist, zurückgeben, mit Ausnahme der Situationen, die die Garantie umfasst. Der Verkäufer kann eine solche Zustimmung erteilen, wenn die Ware nicht genutzt wurde, wenn sie in der Originalverpackung bleibt, und wenn die Information über die Rückgabe innerhalb von 3 Arbeitstagen ab dem Tag der Lieferung erfolgt ist.
2. Gibt der Verkäufer seine Zustimmung für die Warenrückgabe, so trägt der Verkäufer keine Kosten, die im Zusammenhang damit entstehen, insbesondere erfolgt der Transport auf Kosten des Käufers.
3. Der Verkäufer prüft die abgeholte Ware und kann entscheiden, ob:
- der Wert der zurückgegebenen Ware an den Käufer bezahlt wird,
- die Warenrückgabe verweigert wird,
- die zurückgegebene Ware gegen andere getauscht wird.
4. Im Fall der Rückzahlung des im § 3 Abs. 1 oben genannten Wertes, gleicht der Rückgabewert dem Preis der gekauften Ware, der um die Kosten der Kontrolle, Verbesserung und Verwaltungstätigkeiten, die von dem Verkäufer getragen werden, gemindert wird.
5. Die oben genannten Beschlüsse finden keine Anwendung, wenn die dem Vertrag nicht entsprechende Ware geliefert wird. In einem solchen Fall werden die Rückgabegrundsätze individuell zwischen dem Verkäufer und dem Käufer festgelegt. Insbesondere kann sich der Verkäufer zu dem Folgenden verpflichten:
- Lieferung der Ware gemäß dem Vertrag zu einem neuen, festgelegten Termin
- Kostendeckung für die Rückgabe (Transport) der falschen Ware von dem Käufer
6. Nach dem Erhalt der Ware ist der Käufer verpflichtet, die Sendung qualitativ und quantitativ zu prüfen. Die Reklamationen aus der Lieferung der mangelhaften Ware infolge von Beschädigungen während des Transports, die bei der Warenübergabe bei dem Käufer sichtbar werden, werden nicht bearbeitet, wenn sie dem Spediteur durch einen Vermerk auf dem Frachtschein nicht gemeldet werden. Termin für die Reklamationsanmeldung im Zusammenhang mit der Lieferung der mangelhaften Ware wegen der Transportbeschädigungen oder einer Lieferung, die dem Vertrag nicht entspricht, beträgt 3 Arbeitstage ab dem Tag der Warenempfangsbestätigung auf dem Frachtschein.

















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